Verhalten bei Extremwetterlagen

Erschweren außergwöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Glatteis, Windbruch etc.) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden letzendlich die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Bei Fernbleiben muss das Kind in der Schule abgemeldet werden.